Willkommen beim Meldeportal der Ombudsstelle des Sozialministeriums Baden-Württemberg für Zwangsmaßnahmen nach PsychKHG
betrieben vom ZfP Südwürttemberg
Die Ombudsstelle des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg hat die Abteilung Versorgungsforschung des ZfP Südwürttemberg mit der Erstellung und Durchführung des Melderegisters nach § 10 Absatz 3 PsychKHG beauftragt. Anerkannte Einrichtungen nach § 14 PsychKHG können über dieses Portal Ihre Daten eingeben. Sie müssen als Excel-Tabelle in dem zuvor übersandten Format vorliegen.
Hier finden Sie Ansprechpartner für technische und inhaltliche Fragen